Gesetzliche Grundlage
Nach § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sind Grundstückserwerbe steuerfrei zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) und auch zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
Schwiegerkinder
Ausdrücklich im Gesetz erwähnt sind auch Grundstücksübertragungen zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern. Die Eigenschaft als Schwiegerkind hängt dabei nicht vom Fortbestand der Ehe ab.
Fazit
Erwirbt der Schwiegersohn das Grundstück, z. B. von der Schwiegermutter oder dem Schwiegervater, ist dieser Erwerb nach § 3 Nr. 6 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Gleiches gilt spiegelbildlich für die Schwiegertochter.
Stand: 25. Juni 2026
Über uns: Wir sind Steuerberater mit Sitz in Hürth. Wir bieten einen zuverlässigen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Gründungsberatung, Buchhaltung und Unterstützung beim Jahresabschluss gehören zu unseren Fachgebieten.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns mittels Kontaktformular.
Erscheinungsdatum: