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Österreichische Quellensteuern auf Veräußerungsgewinne nicht anrechenbar - Abgeltungsteuer, Kapitalertragsteuer, Investmentfonds
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Österreichische Quellensteuern auf Veräußerungsgewinne nicht anrechenbar

/steuernews/

Kapitalertragsteuer Österreich

Österreich besteuert Erträge aus Investmentfondsanlagen mit einer Kapitalertragsteuer von 27,5 %. Für ausschließlich in Österreich Steuerpflichtige ist das Steuerthema mit Abzug der Kapitalertragsteuer erledigt, denn Erträge aus Investmentfondsanlagen zählen zu den sogenannten endbesteuerten Kapitalerträgen.

Doppelbesteuerung in Deutschland

Unter bestimmten Umständen können in Österreich endbesteuerte Investmentfondserträge in Deutschland einer weiteren Steuerpflicht unterliegen. Dies ist der Fall, wenn sich der Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) der Anlegerin bzw. des Anlegers in Deutschland befindet und die betreffende Person sich bei ihrer österreichischen Bank unter ihrer österreichischen Adresse als Steuerinländer hat registrieren lassen.

Anrechnungsvoraussetzungen

In Österreich einbehaltene Kapitalertragsteuer aus österreichischen Investmentfonds ist auf die deutsche Abgeltungsteuer zwar ganz oder teilweise anrechenbar (§ 32d Abs. 5 Einkommensteuergesetz - EStG), jedoch nur für Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen.

Nicht anrechenbar ist hingegen die österreichische Kapitalertragsteuer auf Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds. Mangels Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 13 Abs 5 DBA-Österreich) besteht zwar ein Erstattungsanspruch gegenüber dem österreichischen Fiskus. Faktisch läuft dies aber in den meisten Fällen auf eine Doppelbesteuerung hinaus, da der bürokratische Aufwand für einen Rückerstattungsantrag bei Kleinbeträgen außer Verhältnis steht.

Stand: 27. April 2026

Bild: wutzkoh - stock.adobe.com

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