Seitenbereiche
Berufsbekleidung - Berufskleidung, Werbungskosten, Lohnsteuer
Inhalt

Berufsbekleidung

/steuernews/

Berufsbekleidung

Die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen für beruflich veranlasste Kleidung beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Die Finanzverwaltung lässt Aufwendungen für typische Berufsbekleidung zum Werbungskostenabzug zu (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Einkommensteuergesetz/EStG). Zur typischen Berufsbekleidung zählt die Finanzverwaltung allerdings nur Arbeitsschutzkleidung oder Kleidungsstücke, die nach ihrer zum Beispiel uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaften Kennzeichnung (durch Firmenlogo usw.) objektiv eine berufliche Funktion erfüllen (R 3.31 der Lohnsteuer-Richtlinien).

Bisherige Rechtsprechung

Die bisher von den Gerichten entschiedenen Fälle waren unterschiedlich. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 6.12.1990 (IV 65/90) Arztkittel und Arztjacke zum Steuerabzug zugelassen, nicht aber weiße Hosen oder Schuhe.

Anhängiges Verfahren

Das Thema Berufsbekleidung beschäftigt derzeit erneut den BFH. Dieser wird in dem anhängigen Verfahren (VIII R 33/18) zu entscheiden haben, ob es sich bei einem schwarzen Anzug, einer schwarzen Damenbluse und einem schwarzen Damenpullover sowie den schwarzen Schuhen einer hauptberuflich tätigen Trauerrednerin und Trauerbegleiterin um typische Berufsbekleidung handelt. Die Vorinstanz, das FG Berlin-Brandenburg, hat dies verneint (Urteil vom 29.8.2018, 3 K 3278/15).

Stand: 27. Dezember 2018

Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater mit Sitz in Hürth. Wir bieten einen zuverlässigen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Gründungsberatung, Buchhaltung und Unterstützung beim Jahresabschluss gehören zu unseren Fachgebieten.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns mittels Kontaktformular.

Erscheinungsdatum:

Kessler Sareika Steuerberatung GbR

Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben Fragen oder möchten mehr zu einem Steuerthema erfahren?

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.